Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
sehr geehrte Interessierte,
die Kanzlei wurde zum 30.6.2022 aufgelöst.
Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Unternehmensgründung.
Wer ein Unternehmen gründet, muss sich Gedanken über die Rechtsform machen.
Steuergestaltung heißt auch Steueroptimierung im betrieblichen und privaten Bereich.
Wir fertigen gerne Ihren handels- und/oder steuerrechtlichen Jahresabschluss an.
ist die vollständige Aufzeichung aller Geschäftsvorgänge eines Unternehmens.
befasst sich mit der vollständigen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Wir bieten die Betreuung angehender oder professioneller Musiker und Künstler an.
Eine Schenkung sollte gut durchdacht sein.
Wir begleiten Sie auf diesem Weg.
Während des Übergabeprozesses Ihres Unternehmens unterstützen wir Sie gerne.
Unterstützung bei der Gründung einer unternehmerischen Existenz bedeutet nicht nur, Partner in Steuerangelegenheiten zu sein. Vielmehr verstehen wir darunter ein Begleiten hin zum Erfolg. Aber auch nach getaner Arbeit unterstützen wir Sie bestmöglich mithilfe unserer kompetenten Mitarbeiter. Wir überwachen Ihre Finanzen, verwalten Ihre Angestellten und erstellen darauf basierend einen Jahresabschlussbericht.
Wir sind Ihr Partner bei der Verwirklichung Ihres Lebenstraums.
In der Regel überlegen sich Unternehmer (wenn überhaupt) nur bei der Gründung, in welcher Rechtsform das Unternehmen betrieben werden soll. Da es sich bei einem Unternehmen aber um einen lebenden Organismus handelt, der ständigen Veränderungen unterliegt, bedarf es sinnvollerweise einer ständigen Überprüfung, ob die derzeitige Rechtsform noch die bestmöglich ist. Eine Überprüfung der Rechtsform geschieht sinnvollerweise bei der Gründung des Unternehmens, aber auch dann, wenn das Unternehmen wächst oder schrumpft, wenn sich die rechtlichen oder steuerlichen Rahmenbedingungen ändern, wenn Gesellschafter eintreten oder ausscheiden oder wenn das Unternehmen an einen Nachfolger übergeben oder verkauft werden soll. Grundsätzlich hat sich in der rechtlichen und steuerlichen Praxis eine Faustformel entwickelt, wonach spätestens alle fünf Jahre eine Überprüfung der Unternehmensform durchgeführt werden sollte. Bei einer solchen Überprüfung sind mehrere Aspekte zu beachten: Zum einen natürlich die Haftung des Unternehmers. Daneben aber auch die Steuerbelastung, die Kostenbelastung, die Frage der Kapitalaufbringung (Eigenkapital oder Fremdkapital), die Geschäftsführung und Vertretung nach außen, die Gewinn- und Verlustbeteiligung, die Publizitätserfordernisse (Handelsregister), Nachfolgeregelungen und der Aufwand für die Rechtsform (Rechnungslegung, Beschlussfassung).
Die wichtigsten Unternehmensformen sind:
Anhand der betroffenen Steuerarten kann die Komplexität des Themas erahnt werden. Betroffen sind unter anderem
Hierzu gibt es kein Patentrezept, sondern es hängt von der steuer- und gesellschaftsrechtlichenlichen Konstellation im Einzelfall ab.
Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens fest und beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung. Gemäß § 242 HGB besteht ein Jahresabschluss aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, bei Kapitalgesellschaften kommt laut § 264 HGB ein Anhang hinzu. Gegebenenfalls wird der Jahresabschluss ergänzt um einen Lagebericht. Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler sind nicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet; sie erstellen in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Jahresabschluss
In Deutschland ist jeder Unternehmer, egal ob Gewerbetreibender oder Freiberufler, zur Buchführung verpflichtet. Festgeschrieben ist diese Pflicht zur Buchführung einerseits im Handelsgesetzbuch (HGB) nach § 238 (1) S. 1 HGB und andererseits in der Abgabenordnung (AO) nach § 140 AO.
Aufgabe der Buchführung ist die vollständige, d.h. lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle in sachlicher und zeitlicher Ordnung. Unter Geschäftsvorfall sind alle Vorgänge gemeint, die sich auf die Vermögenslage eines Unternehmens auswirken. Beispielsweise:
Für jeden dieser Geschäftsvorfälle muss eine Buchung vorgenommen werden. Dabei gilt das Prinzip: Keine Buchung ohne Beleg. Das bedeutet, dass jeder Geschäftsvorfall durch einen Nachweis, wie beispielsweise eine Rechnung oder Quittung, dokumentiert werden muss.
Diese und weitere Vorschriften zur Buchführung sind in zwei Gesetzestexten niedergeschrieben:
Selbstverständlich führen wir Ihre Finanzbuchhaltung unter Beachtung der oben genannten Vorschriften durch.
Neben den Lohn- und Gehaltsabrechnungen obliegt der Lohnbuchführung regelmäßig die Pflege von Personalstammdaten, die Führung der Jahreslohnkonten, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse (DEÜV-Meldungen, Krankenkassen-Beitragsnachweise und die Lohnsteueranmeldung) sowie die Erstellung von DTA-Dateien und Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung. Daneben befasst sie sich in kleineren Unternehmen häufig auch mit der Erstellung von Arbeitsverträgen. Als Lohnkonten werden dabei die Datensätze bzw. Registerkarten der einzelnen Arbeitnehmer bezeichnet. Welche Daten die Lohnkonten enthalten müssen, ist in § 41 EStG bzw. in § 4 Lohnsteuerdurchführungsverordnung (LStDV) geregelt. Die Lohnbuchhaltung wird heutzutage regelmäßig bereits in kleinen und mittleren Unternehmen mit nennenswerten Personalinformationssystemen durchgeführt, in Großunternehmen oftmals mit umfangreichen, in das ERP eingebetteten Personalmanagementmodulen. Aus Kostensenkungsgründen wird die Lohnbuchhaltung oftmals komplett an externe Dienstleister (z.B. Steuerberater) ausgelagert.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Lohnbuchhaltung
Jeder Anfang als Musiker, Band oder Künstler ist schwer und steuerlich nicht leicht zu überschauen. Wir stellen Ihnen eine detaillierte Zusammenstellung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe als PDF-Datei zur Verfügung, die Ihnen einen Einstieg in die steuerliche Thematik bietet.
Zum Öffnen bitte hier klicken.
Grundsätzlich ist es möglich, einen Teil seines Vermögens, zum Beispiel ein Haus, zu verschenken statt es später zu vererben. Das Schenkungsteuerrecht und das Erbschaftsteuerrecht ergänzen sich gegenseitig, um zu verhindern, dass die Steuerpflicht umgangen wird.
Für die Schenkung von Vermögen gibt es zwei Möglichkeiten: die Handschenkung oder der Schenkungsvertrag. Bei der Handschenkung übergibt man dem Beschenkten ein Geschenk, beim Schenkungsvertrag verpflichtet man sich dazu, den Beschenkten unentgeltlich zu bereichern (§ 516 ff. BGB).
Der Erblasser kann sein Vermögen an bestimmte Personen vererben, wenn diese seine gesetzlichen Erben sind oder wenn er sie durch eine letztwillige Verfügung als Erben einsetzt. Hierfür gelten besondere Formvorschriften. In diesem Fall erfolgt der Übergang des Eigentums an den Vermögensgegenständen erst zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers.
Bei der Anfertigung Ihrer Schenkung-/Erbschaftsteuererklärung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Wie Sie für Ihre Unternehmensnachfolge Vorsorge treffen und wie Ihr Unternehmen bewertet wird, wie eine zukünftige Übergabe oder ein Verkauf zur rechten Zeit zu bewerkstelligen ist, beantworten wir Ihnen gern.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen Staat und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Jetzt geht es darum entschlossen zu handeln. Einige wichtige, permanent aktualisierte Informationen finden Sie bspw. unter den folgenden Links:
Bei Fragen beraten wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an.
Steuerkanzlei Günter Dumm † 3.10.2019
Westliche Karl-Friedrich-Str. 53a
75172 Pforzheim
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Internet: www.pf-steuerberater.de
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Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland Baden-Württemberg) verliehen.
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Günter Dumm: Diplom-Finanzwirt, Steuerberater (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
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Hinweis: Diese Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de eingesehen werden.
BerufshaftpflichtversicherungVersicherungsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungs- und Treuhandwesen
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Wir trauern um unseren Kanzleiinhaber Herrn Günter Dumm.
Er ist am 03.10.2019 verstorben.
Der Trauergottesdient fand am Sonntag, dem 27.10.2019 in der Liebfrauenkirche in Pforzheim-Sonnenhof statt.
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